1. Ihr juristischer Abschluss
    Für das Magisterstudium in Saarbrücken benötigen Sie folgenden Ausbildungsstand...
    • Entweder sind Sie als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bereits theoretisch zum Rechtsanwaltsberuf in Ihrer Heimat befähigt

      oder
    • Sie haben als Ausländer oder Deutscher an einer ausländischen Hochschule ein juristisches Studium erfolgreich abgeschlossen. Dieses Studium muss dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbar und gleichwertig sein (Licence, Maîtrise, Bachelor of Laws, Laurea usw.). Deutsche Teilnehmer dürfen noch nicht an einer juristischen Staatsprüfung vor einem deutschen Prüfungsamt teilgenommen haben.
  2. Sprachkenntnisse
    Sofern Sie aus einem Land stammen, in dem Deutsch nicht als Muttersprache gesprochen wird, müssen Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Voraussetzung sind Kenntnisse der deutschen Sprache, die das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorgibt. Ihre Deutschkenntnisse sollten Sie mit einem Sprachenzeugnis nachweisen. Haben Sie in Saarbrücken bereits das DEUG bestanden, ist die Sprachprüfung überflüssig.
  3. Formalien
    Für die Zulassung brauchen wir von Ihnen noch folgende Unterlagen:
    • einen Antrag auf Zulassung zum Magisterstudium,
    • einen Lebenslauf mit einem Lichtbild (Passbild-Format),
    • die Kopie des Abschlusszeugnisses, aufgrund dessen Sie zum Magisterstudium in Saarbrücken zugelassen sind.
Um Student an der Universität des Saarlandes zu werden, müssen Sie sich bei dem Studierendensekretariat immatrikulieren. Dazu bedarf es noch folgender vier Voraussetzungen:
  1. Zulassung
    Sie erhalten eine Urkunde über die Zulassung als Studierender. Diese müssen Sie noch einmal in Saarbrücken vorlegen.
  2. Abschlußzeugnis
    Sie müssen das Zeugnis über den juristischen Abschluss mitbringen, aufgrund dessen Sie am Magisterstudium teilnehmen dürfen (möglichst im Original).
  3. Versicherungsschutz
    Sie müssen nachweisen, dass Sie während des Studienjahres im Krankheitsfall versichert sind (Krankenversicherung). Deckt Ihre bisherige Versicherung einen Krankheitsfall in Deutschland nicht ab, müssen Sie eine entsprechende Versicherung in Deutschland neu abschließen; andernfalls werden Sie vom Studierendensekretariat nicht immatrikuliert. Deckt hingegen Ihre Versicherung Krankheitsfälle in Deutschland ab, können Sie bei einem entsprechenden Nachweis von der Versicherungspflicht befreit werden.
  4. Sozialbeitrag
    Es ist ein Sozialbeitrag an die Universität des Saarlandes zu entrichten. Der Betrag wechselt jährlich. Dieser Betrag beinhaltet auch das sogenannte Semester-Ticket, mit dem Sie alle Busse und Bahnen im Saarland kostenlos nutzen können.
  5. Studiengebühren
    Die Studiengebühren betragen pro Semester 500,- EUR.