Der Magisterstudiengang beginnt jährlich im Wintersemester (Oktober) und endet mit dem Abschluss des Sommersemesters (Juli oder August).
Gegenstand des Studiums sind der Kernbereich des Zivilrechts sowie zwei Zusatzfächer Ihrer Wahl.

Zum Pflichtfach Zivilrecht zählen der Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Schuldrecht und das Sachenrecht. Hinzu kommen das entsprechende Verfahrens- bzw. Prozessrecht sowie Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.

Im übrigen dürfen Sie aus folgenden fünf Gebieten zwei Wahlfächer auswählen:
  1. Öffentliches Recht (Verwaltung, Staatsrecht)
  2. Strafrecht
  3. Besondere Gebiete des Zivilrechts (Familien- und Erbrecht)
  4. Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht
  5. Wettbewerbs- und Kartellrecht
  6. Arbeitsrecht
  1. Vorlesungen: Gemeinsam mit Ihren deutschen Kollegen besuchen Sie das an der Universität angebotene Vorlesungsprogramm im Pflichtbereich und in den von Ihnen ausgewählten Fächern.
  2. Arbeitsgemeinschaft: Ein erfahrener Mitarbeiter des Instituts für Europäisches Recht wird die Magisterstudenten wöchentlich in einer zweistündigen Arbeitsgemeinschaft betreuen. Dort soll Ihnen ein vertiefter Überblick über das deutsche Zivilrecht vermittelt werden. In der Arbeitsgemeinschaft werden die Themen der Vorlesungen praktisch vertieft, Anregungen zum Lernen und praktischen Arbeiten gegeben und vor allem auch Fragen beantwortet.
  3. Rechtsvergleichendes Tutorium: Einmal in der Woche findet außerdem ein rechtsvergleichendes Tutorium im Pflichtfach Zivilrecht voraussichtlich unter der Leitung von Herrn Professor Martinek statt. Dort werden praktische Probleme des Zivilrechts im Vergleich der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen erörtert. Im Rahmen dieser Veranstaltung kommt es auch zu einigen geselligen Zusammentreffen, in denen Sie untereinander Bekanntschaft schließen und mit Herrn Professor Martinek und seinen Assistenten in Kontakt kommen können.
Während der beiden Semester müssen Sie insgesamt vier Leistungsnachweise in den von Ihnen besuchten Vorlesungen erbringen. Die Nachweise erteilt stets der Leiter der Vorlesung gegen Ende des Semesters. Er entscheidet, ob Sie einer kurzen mündlichen Prüfung unterzogen werden oder ob Sie eine kleinere Klausur anfertigen müssen.

Zwei Leistungsnachweise müssen Sie in Vorlesungen des Pflichtbereiches Zivilrecht erbringen, jeweils einen in jedem Ihrer beiden Wahlfächer.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einem mündlichen Prüfungsgespräch.
  1. Magisterarbeit: Das Thema der Magisterarbeit wird am Ende des ersten Semesters ausgegeben. Von Ihnen wird entweder die Lösung eines praktischen Falles oder die Behandlung eines allgemeinen Themas erwartet. Die Arbeit muss zum Ende des zweiten Semesters abgegeben werden.
  2. Die mündliche Prüfung: Die mündliche Prüfung dauert drei Stunden. Das Pflichtfach Zivilrecht und Ihre beiden Wahlfächer werden jeweils eine Stunde geprüft.