Studienplan anpassen und in zwei, drei oder sogar
mehr Jahren absolvieren.
6.
Durch die
Kooperation mit der Patent-
VerwertungsAgentur der saarländischen Hoch-
schulen
erlernen Sie in
spezifischen und praxisna-
hen Fallstudien
über das juristische Handwerkszeug
hinaus die
Grundzüge des unternehmerischen
Patent- und Innovationsmanagements
. Die erfolg-
reiche Kooperation ergänzt die juristischen Module
durch praxisnahe Einblicke und neue Erkenntnisse
im Innovationsmanagement. Zugleich lernen Sie die
zuständigen Personen kennen, die Sie bei der Bewer-
tung der Patentierbarkeit Ihrer Erfindung seitens der
Universität begleiten.
7.
Höhepunkt eines jeden Zertifikatsjah-
res ist die Teilnahme aller PATINS–Studierenden als
Referentinnen und Referenten an den
„Saarbrücker
Patent- und Innovationsschutztagen“
. Diese stel-
len eine Plattform zum Austausch zwischen Lehre,
Forschung und Praxis dar. Erfahrene Experten und
Praktiker aus dem Wirtschaftszweig Innovations-
schutz erörtern tagesaktuelle Fragen des Innovati-
onsschutzrechts, berichten aus ihrem spannenden
Tätigkeitsfeld und vermitteln Ihnen als Teilnehmerin
und Teilnehmer des Zertifikats PATINS neue Einbli-
cke. Nicht zuletzt dient das Forum dazu, direkt Kon-
takte zu mitwirkenden Unternehmen aufzubauen.
8.
Der
Arbeits- und Zeitaufwand
zum
erfolgreichen Abschluss des PATINS–Zertifikats ist
zwar als anspruchsvoll zu bezeichnen, kann aber
ohne Probleme
in einem Jahr neben dem eigent-
lichen Hauptstudium oder einer Promotion
erfolgreich absolviert werden, ebenso aber auch als
Gaststudent mit einem einjährigen Aufenthalt an der
UdS. Die
Präsenzzeit
beschränkt sich auf
zwei volle
Zeitstunden
, die durch
Eigenlernphasen
ergänzt
werden. Die Zertifikatsordnung erlaubt die freie
zeitliche Ausgestaltung der Abfolge der Module und
Kurse. Außerdem werden stets mehrere schriftliche
und mündliche Leistungskontrolltermine angeboten,
damit jeder erfolgreich das Zertifikat absolvieren
kann. Gleichzeitig steht Ihnen aber auch die Teilnah-
me an einzelnen Modulen und an jedem einzelnen
Kurs offen. Hierdurch können Sie punktuell ihr Wis-
sen vertiefen und Ihr eigenes Studienfach samt Ihren
Schwerpunkten sinnvoll ergänzen.
9.
Für jeden Kurs erhalten Sie einen um-
fassenden und inhaltlich das jeweilige Themengebiet
abschließenden
Lehrbrief zur Vorbereitung der
Unterrichtseinheiten, zur Vertiefung des Ge-
lernten und zur Wiederholung des Stoffes
für die
Leistungskontrollen. Diese je nach Gebiet und Kurs
von ca. 20 bis 200 Seiten umfassenden Lehrbriefe
vermitteln einen abschließenden Überblick über
die rechtstheoretischen Grundlagen des jeweiligen
Kurses. Sie erläutern anhand praktischer Tipps und
Strategien
beispielhaft und praxisnahe für Nicht-
juristen
wichtige Verhaltensweisen im Innovations-
schutzrecht. Die einzelnen Kapitel abschließende
Fragen und Antworten ermöglichen eine einfache
Wiederholung und Überprüfung des in den Präsenz-
veranstaltungen und im Selbststudium Erlernten.
Eine mühsame
Stoffsammlung und Literaturre-
cherche im Eigenstudium erübrigt sich
dabei
für Sie. Die Zertifikatsunterlagen sind bewusst
für
Nichtjuristen verfasst
, setzen also kein rechtliches
Grundwissen voraus und dienen auch nach Ab-
schluss des Zertifikatsjahres als
Nachschlagewerk
mit Handbuchcharakter für Praktiker
.
10.
In einer
feierlichen Zertifikats-
verleihung
wird zum Ende der Lehrveranstaltungen
ein geselliger Abschluss gefunden und auch das Mit-
einander gebührend gefeiert. Die Verantwortlichen
des Zertifikats, die Dozenten und alle Mitwirkende
freuen sich, die erfolgreichen Absolventinnen und
Absolventen gebührend bei dieser Abschlussveran-
staltung zu verabschieden. Alle am Zertifikat Beteilig-
ten bleiben auch nach Abschluss weiterhin in Kontakt
und halten sich in Sachen Innovationsschutz weiter-
hin auf dem Laiufenden.
meinsam an dem Erfolg zu
erfreuen.